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Kanzlei für Patienten

Fachanwalt für Medizinrecht Düsseldorf

Ineinandergreifende Zahnräder: Kompetenz & Erfahrung

Arzthaftungsrecht Düsseldorf

Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Ärztepfusch

Unsere Kanzlei verfügt über eine umfangreiche Expertise im Arzthaftungsrecht und kann Ihnen bei ärztlichen Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern helfen:

  1. Arzthaftung: Wenn Sie oder ein Angehöriger durch einen Arztfehler Schaden erlitten haben, können wir Sie rechtlich beraten und Ihnen helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  2. Patientenrechte: Wir vertreten nur Patienten in Fragen der ärztlichen Aufklärung, bei Behandlungsfehlern und der Einwilligung in medizinische Maßnahmen.

Unsere Leistungen für Sie

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Medizinrecht. Dazu gehören:

  • Beratung: Wir beraten Sie zu
    • Schmerzensgeld,
    • Verdienstausfall,
    • Haushaltsführungsschaden,
    • Unterhaltsschaden,
    • Zukunftsschäden nach Geburtsfehlern,
    • Kostenersatz und Hilfsmittel,
    • Zahlung von Renten für die Pflege von Familienangehörigen,
    • Ersatz von Pflegemehraufwand,
    • Hinterbliebenengeld und Beerdigungskosten.

Dabei zeigen wir Ihnen sämtliche Handlungsoptionen auf.

  • Verhandlung: Wir verhandeln für Sie mit Versicherungen, Kliniken oder anderen Beteiligten und setzen Ihre Interessen durch.
  • Prozessführung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Warum Rechtsanwalt Marco Rath und Kanzlei für Patienten?

Unsere Kanzlei ist auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Expertise. Außer im Falle sozialrechtlicher Mandate in medizinischem Zusammenhang machen wir nichts anderes. Profitieren Sie von unserer mittlerweile 17-jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und können auch Ihnen in Fragen des Arzthaftungsrechts kompetent und zuverlässig helfen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung - Kostenlos.

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So gehen wir vor - Der Weg zu Ihrem Recht

Wenn eigene Klärungsversuche keinen Erfolg gebracht haben, helfen wir Ihnen. Hierzu erhalten Sie aus unserer Kanzlei in Düsseldorf:

  • eine Schweigepflichtentbindungserklärung
  • Fragebögen zum Behandlungsverlauf, Höhe des entstandenen Schadens und von Folgekosten sowie für einen eventuellen fiktiv zu berechnenden Haushaltsführungsschaden bereit.

Mehr müssen Sie nicht tun – den Rest erledigen wir für Sie. Professionell, zielstrebig und ohne Verzögerung.

Patientenakte, Röntgenbilder, Laborbefunde – Einsicht in Ihre Patientenakten

Wir fordern als Erstes eine Kopie Ihrer Patientenakte mit allen Röntgenbildern, OP-Berichten oder Laborbefunden an. Dabei können wir uns auf § 630g BGB berufen, wonach Ärzte verpflichtet sind, unverzüglich Einsicht in die vollständige Akte gewähren. Sie müssen genau notieren, wie sie Sie behandelt und welche Untersuchungen und Therapien konkret veranlasst haben. In der Patientenakte befinden sich auch wichtige weitere Dokumente, nämlich Röntgenbilder, Laborwerte, Operationsberichte und Briefe von überweisenden Kollegen. Dadurch können wir beweisen, welche Untersuchungen und Therapien der Arzt veranlasst hat – und welche nicht.

Tatsachen für Behandlungsfehler sammeln und sichern

Vor Gericht helfen genaue Schil­derungen und substantiierte Darlegungen von dem, was genau passiert ist. Schreiben Sie so früh wie möglich Gedächtnisprotokolle, damit keine Einzelheiten im Laufe der Zeit verloren gehen:

Welche Ärzte haben was mit Ihnen besprochen? Wann und wo ist das genau geschehen? Welcher Chirurg hat operiert, welcher Anästhesist war für die Narkose verantwortlich? Wann, wo und wie fanden welche Untersuchungen statt? Was waren die konkreten Empfehlungen und Beratungen? Wie erfolgte die Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen? Schreiben Sie sich auch Namen und Adressen von anderen Patienten auf, die man später als Zeugen benennen kann.

Schmerzensgeld und Schadenersatz – Höhe berechnen und verhandeln

Die Höhe von Schmerzens­geld und Schaden­ersatz müssen wir mit Arzt, Krankenhaus und deren Versicherer aushandeln. Wir bieten Ihnen eine erste Einschät­zung Ihres Falls kostenlos an.

Verjährungsfristen kontrollieren und hemmen

Ansprüche wegen Behandlungsfehlern im Medizinrecht verjähren mit einer Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn Sie vermuten oder erfahren, dass ein Behandlungsfehler entstanden ist. Das kann auch Jahre nach der Behandlung sein. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, während ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer anhängig ist. Über andere Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen, werden wir Sie beraten und die nötigen Vereinbarungen treffen oder entsprechende gerichtliche Maßnahmen in die Wege leiten.

Fachkanzlei in Düsseldorf – Klare Vorteile für Sie:

  1. Fallbearbeitung durch kompetente Fachanwälte für Medizinrecht  – Immer nur an der Seite der Patienten.
  2. Höchstmögliches Schmerzensgeld, Ersatz Ihrer Folgekosten, einschließlich Unterhaltsschaden, Verdienstausfall, Hinterbliebenengeld und Haushaltshilfe im Fall der Fälle.
  3. Wir sind über Düsseldorf hinaus bundesweit für Sie tätig.
  4. Unverzügliche persönliche Terminvergabe sowie Hausbesuche, wenn sie erforderlich sind.
  5. Kostenlose und unverbindliche Beratung unserer Mandanten – gern auch direkt am Telefon, Rückruf innerhalb eines Tages garantiert.
  6. Sachkenntnis und Erfahrung auch bei Unfällen mit Personenschäden.
  7. Gleichzeitige Unterstützung bei sozialen Absicherungen durch Erwerbsminderungsrente, Unfallrente, Versorgungskrankengeld, Teilhabe am Arbeitsleben und Schwerbehinderung.
  8. Die Rechtsschutzversicherung zahlt alle Kosten des Arzthaftungsprozesses – Anwalt, Gericht, Sachverständige. Es muss nur das Allgemeine Zivilrecht versichert sein. Das ist regelmäßig das Standardmodul Ihrer Versicherung. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung gilt: Bei gegnerischer Alleinschuld entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
  9. Regelmäßige Kooperation mit anerkannten Sachverständigen, Fachärzten und klinischem Personal.

Fachanwalt Medizinrecht Düsseldorf - Rechtsanwalt Rath

Anwalt Rath am Schreibtisch

Der richtige Anwalt in Düsseldorf für Sie, weil er

  • heraus findet, ob und an welcher Stelle Fehler passiert sind.
  • Ausschließlich Patienten-Interessen vertritt. Rechtsanwalt und Fachanwalt Rath vertritt weder Krankenhäuser noch Ärzte. Daher besteht keine Gefahr, dass er Ihre Interessen als Geschädigter nicht mit ganzer Kraft verfolgt.
  • Ihnen eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten anbietet.
  • Bereits viele Prozesse im Medizinrecht / Arzthaftungsrecht gegen Kliniken und Ärzte geführt hat. So profitieren Sie von der Erfahrung eines Patientenanwalts. Sie erhalten dadurch die Sicherheit, auch langjährige Auseinandersetzungen durchzustehen. Rechtsanwalt Rath weiß, wann es sich lohnt, einen Kampf aufzunehmen oder wann es an der Zeit ist, einen Vergleich zu schließen.

Rechtsanwalt mit spezialisierten Fachkenntnissen und Erfahrung

Kompetenz

Behandlungsfehler passieren – Auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen, sondern sollten sich am besten an einen im Medizinrecht erfahrenen Anwalt wenden. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer optimalen Behandlung, Ersatz von zusätzlichen Kosten und einem maximalen Schadenersatz.

Patientenanwalt

Wir vertreten im Medizinrecht nur Patienten. Wir – Marco Rath, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, und Team – sind voll auf der Seite der Geschädigten.

Erfahrung

Daher versichern wir Ihnen, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen werden. Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir, wie man Ihre Ansprüche kompetent, schnell und zielsicher durchsetzt.

Verhandlung mit Haftpflichtversicherer

Unterschreiben Sie nichts, ohne dass wir ihren Fall zuvor geprüft haben! Denn die Versicherung der Gegenseite hat nur ein Interesse: Ihr Schmerzensgeld möglichst niedrig zu halten.

Kooperation

Damit wir für Sie ein möglichst hohes Schmerzensgeld durchsetzen können, arbeiten wir regelmäßig mit Gutachtern, Fachärzten und klinischem Personal zusammen.

Bundesweit

Wir arbeiten den Sachverhalt für Sie auf und ermitteln alle nötigen Informationen. Nicht nur in Düsseldorf, sondern bundesweit! Erfahren Sie hier, wie einfach es ist, wenn man weiß, wie es geht. Der Aufwand für Sie als Mandant ist minimal!

4,5 ***** auf Google

Person tippt auf Bewertungssternchen

Regelmäßig positive Bewertungen auch auf Google.

Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes:

13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat.

Behandlungsfehlerbegutachtung 2022: Immer wieder die gleichen Fehler

Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.

Quelle:

Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes (Link zur Pressemitteilung)

30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Ebenfalls knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle). Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen.

Medizinrecht Düsseldorf - Strafanzeige ist der falsche Weg

Auch wenn Sie noch so wütend und verzweifelt sind, raten wir von einer Strafanzeige wegen Körperverletzung dringend ab. Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Sache häufig für längere Zeit behindert oder gar blockiert. Ärzte dürfen im Strafverfahren die Aussage verweigern und können Unterlagen zurückhalten. Zudem erkennen Staatsanwaltschaften, wenn Patienten das Strafverfahren nutzen möchten, um an Erkenntnisse zu gelangen, die im Zivilprozess genutzt werden sollen. Dann bleibt die Sache dort erst mal unbearbeitet. Die Möglichkeiten der Patienten und ihrer Anwälte sind dadurch stark eingeschränkt.

Direkt online Mandat erteilen und Daten übermitteln

3-Monatskalender in Aufsteller

Der schnellste und direkteste Anwaltsservice, den wir Ihnen anbieten können.

Wir freuen uns über Ihr Interesse, unsere Kanzlei in einer Rechtsangelegenheit zu beauftragen, und danken für das uns damit entgegengebrachte Vertrauen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, so schnell wie möglich für Sie tätig werden zu können und füllen Sie die Angaben so weit aus, wie Ihnen das möglich ist und zu Ihrer Angelegenheit nützlich erscheint.

Bitte achten Sie bei allen Angaben auf die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere bei Namen, Adressen und Kontaktdaten.

Die Daten werden direkt an das Sekretariat unserer Kanzlei in Düsseldorf versendet. Die Anlage einer Anwaltsakte für Sie erfolgt automatisch und wird sofort Herrn Rechtsanwalt Rath vorgelegt.